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Rationalisierung
- Die betriebsbedingte Kündigung
Dringende betriebliche Erfordernisse können Rationalisierung
rechtfertigen, wenn sie dessen Weiterbeschäftigung
in dem Betrieb entgegenstehen.
Betriebliche Entscheidung
Eine betriebliche Rechtfertigung einer Kündigung setzt
zunächst das Vorliegen einer betrieblichen Entscheidung
voraus. Diese Entscheidung muss auf inner- oder außerbetrieblichen
Umständen beruhen, welche zum Wegfall von Beschäftigungsmöglichkeiten
führen. Beispielsweise kann durch Auftragsmangel oder
Rationalisierungsmaßnahme ein veränderter Arbeitsbedarf
im Betrieb entstehen. Dabei ist nicht der Wegfall eines
bestimmten Arbeitsplatzes erforderlich. Vielmehr muss die
betriebliche Entscheidung konkrete Auswirkungen auf den
Tätigkeitsbereich des zu kündigenden Arbeitnehmers
haben.
Dringlichkeit
Außerdem muss die Umsetzung der betrieblichen Maßnahmen
dringend sein. Die betriebliche Entscheidung muss bei ihrer
Umsetzung die Kündigung des Arbeitnehmers zur Folge
haben. Die Kündigung muss zudem im Interesse des Betriebes
tatsächlich notwendig sein. Um dem Merkmal der Dringlichkeit
zu genügen, darf der Arbeitgeber als Reaktion auf die
betriebliche Entscheidung keine andere Möglichkeit
als die der Kündigung haben.
Fehlende Weiterbeschäftigungsmöglichkeit
Zudem darf es dem Arbeitgeber nicht möglich sein, den
zu kündigen Arbeitnehmer anderweitig in dem Betrieb
weiter zu beschäftigen. Stehen dem Arbeitgeber noch
andere freie Arbeitsplätze zur Verfügung, darf
er dem betroffenen Arbeitnehmer nicht kündigen. Dieser
hat jedoch keinen Anspruch auf die Einrichtung neuer Arbeitsplätze.
Sozialauswahl
Weitere Voraussetzung für eine gerechtfertigte betriebsbedingte
Rationalisierung ist die Auswahl des zu kündigenden
Arbeitnehmers nach sozialen Gesichtspunkten. Kommen für
eine Kündigung mehrere vergleichbare Arbeitnehmer in
Betracht, muss der Arbeitgeber bei der Auswahl des zu kündigenden
Arbeitnehmers soziale Faktoren ausreichend berücksichtigen.
Wichtige Auswahlkriterien stellen das Lebensalter oder die
Dauer der Betriebszugehörigkeit dar. Auch die Unterhaltsverpflichtungen
der für eine Kündigung in Frage kommenden Arbeitnehmer
gilt es zu berücksichtigen. Faktoren wie Gesundheitszustand
oder Verschuldung können bei der Sozialauswahl ebenfalls
eine Rolle spielen.
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