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Wenn
im Falle der Kündigung eines Arbeitsverhältnisses
mit dem Arbeitgeber über die Zahlung einer Abfindung
verhandelt wird: Wie hoch sollte die Abfindung sein? Wie
wird die Abfindung berechnet?
Es gibt keine Vorschriften und schon gar keine gesetzlichen
Regelungen darüber, wie hoch eine Abfindung sein sollte.
Die Höhe der Abfindung, die der Arbeitgeber an Sie
zahlt, ist ausschließlich Verhandlungssache.
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Für die Bemessung der Abfindung gibt es allerdings
eine "Messlatte", nämlich die so genannte
"Regelabfindung". Diese beträgt ein halbes
Bruttomonatseinkommen pro Beschäftigungsjahr.
Diese "Regelabfindung" ist aber nur eine grobe
Richtschnur. Sie kann unter-, aber auch überschritten
werden. Wesentlicher Anhaltspunkt dafür, welchen Abfindungsbetrag
Sie "herausholen" können, ist die Erfolgsaussicht
einer Kündigungsschutzklage:
Wenn vornherein und zweifelsfrei feststeht, dass die von
Ihrem Arbeitgeber ausgesprochene Kündigung unwirksam
ist, so können Sie in der Regel darauf bestehen, dass
der Arbeitgeber die "Regelabfindung" zahlt. Denn
er hat in diesem Fall ja keine Alternative, will er die
Kündigung nicht zurücknehmen.
Umgekehrt wird es dann schwierig, die "Regelabfindung"
zu bekommen, wenn die Erfolgsaussicht für Ihren Kündigungsschutzprozess
nicht eindeutig prognostizierbar ist. Wenn zwar einiges
dafür spricht, dass der Arbeitgeber mit seiner Kündigung
an rechtlichen Hindernissen scheitern könnte, andererseits
aber auch die Möglichkeit besteht, dass die Kündigung
rechtswirksam ist, so hat der Arbeitgeber seinerseits die
Möglichkeit, die Höhe der Abfindung "zu drücken".
Wenn sich der Arbeitgeber zum Beispiel einigermaßen
sicher ist, den Kündigungsschutzprozess zu gewinnen,
und wenn Sie Ihrerseits nicht ausschließen können,
dass Sie den Prozess verlieren könnten, ist es oftmals
vernünftiger, sich mit einer geringeren Abfindung zu
begnügen, als das Risiko einzugehen, den Kündigungsschutzprozess
zu verlieren und dann ganz mit leeren Händen dazustehen.
Achtung:
Es gibt aber auch Situationen, in denen bei geschickter
Verhandlungsführung erreicht werden kann, dass
die an den Arbeitnehmer zu zahlende Abfindung wesentlich
höher ist, als die sog. "Regelabfindung".
Um abschätzen zu können, ob die Chance auf
eine höhere Abfindung besteht, bedarf es schon
einer gewissen Erfahrung und eines guten Verhandlungsgeschickes.
Sie sind daher in jedem Fall gut beraten, wenn Sie
sich an einen Fachmann wenden, der über diese
Erfahrung und das entsprechende Verhandlungsgeschick
verfügt.
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